Barrierearmut

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Erklärung zur Barrierearmut

Die Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierearm zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierearmut gilt für die Website https://www.seeferien.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

1.      Barrierearme Inhalte

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
  • Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. Allerdings werden diese Dokumente nur in Ausnahmefällen auf der Homepage bereitgestellt.

  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

  • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder bei den meisten Bildern im CMS System hinterlegt. Zusätzlich: beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierearmut

Diese Erklärung wurde am 11. November 2021 erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierearmen Zugang zu Inhalten unserer Internetseite www.seeferien.com aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierearmut? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorhergesehene Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen, Ehbachstraße 1, 88690 Uhldingen-Mühlhofen, Email: tourist-info@uhldingen-bodensee.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner, Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 670173 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 279-3360
Email: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.