Kurtaxe & Fremdenverkehrsbeitrag

Uhldingen-Mühlhofen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Finanzierung touristischer Einrichtungen wird ganzjährig eine Kurtaxe erhoben, diese ist zweckgebunden und ist von jedem Gast zu bezahlen. Der Fremdenverkehrsbeitrag dagegen ist vom Gastgeber direkt zu bezahlen.

Container

Auf dieser Seite finden Sie alle wissenswerten Informationen rund um die Kurtaxe und den Fremendeverkehrsbeitrag.

Container-Gastgebersicht
  • Die Kurtaxe wird ganzjährig erhoben und ist über den Gastgeber bei den Gästen einzuholen:

    Nebensaison (01. Januar bis 31. März):
    Erwachsene*1.50 Euro / pro Aufenthaltstag
    Hauptsaison (01. April bis 31. Oktober):
    Erwachsene*3.50 Euro/ pro Aufenthaltstag

    *Kurtaxepflichtig sind alle Erwachsenen und Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Ermäßigung und Befreiung sind in der Kurtaxesatzung geregelt. Der Tag der Ankunft und der Tag der Anreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.

    BEFREIUNG

    • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80%  sind von der Kurtaxe befreit. Eine Ausweiskopie muss dem ausgefüllten Meldeschein beigefügt werden. Dies gilt auch für die Begleitperson, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Dennoch ist eine Gästekarte an die Personen auszuhändingen.
    • Geschäftsreisende sind von der Kurtaxe befreit. Ein Nachweis muss dem ausgefüllten Meldeschein beigefügt werden. Ein Geschäftsreisende muss zwar im Meldesystem AVS gemeldet werden. Erhält aber keine Gästekarte.
  • Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofenaus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.

Gut zu wissen