Meldeplicht in AVS

Die Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Übernachtungsgäste ist zum 01. Januar 2025 entfallen. Auch wenn der Meldeschein für deutsche Gäste entfällt, müssen die Gäste weiterhin an die Gemeinde gemeldet werden. 

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Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürger der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesegesetzblatt verkündet. Ein Bestandteil des BEG IV ist die Änderung des Bundesmeldegesetztes (BMG), welche die besondere Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben abschafft. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Das Gesetz ist zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten. 

Wichtige Informationen

  • Was gilt ab 2025 für deutsche Übernachtungsgäste?

    Die Verpflichtung zur Anmeldung für inländische Gäste besteht zum 01.01.2025 nicht mehr auf Grundlage des Bundesmeldegesetztes.
     

    Was gilt ab 2025 für ausländische Übernachtungsgäste?

    Hier gibt es keine Änderungen. Auch künftig sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ausländische Gäste (Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig des Wohnortes) am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich zusätzlich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden. Diese Meldescheine können von ausgewählten Behörden eingesehen werden.
     

    Müssen Übernachtungsgäste weiterhin an die Gemeinde gemeldet werden?

    Ja, sowohl inländische als auch ausländische Gäste - Rechtsgrundlage dafür ist das Kommunalabgabegesetz Baden-Württemberg sowie die Kurtaxesatzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen. In unserer Gemeinde wird eine Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe erhoben und damit verbunden eine personalisierte Gästekarte mit freier ÖPNV-Nutzung und anderen Leistungen ausgegeben. Somit ist weiterhin eine Anmeldung aller Gäste notwendig. 

    • Pflichtdatenfelder
      Die Pflichtdatenfelder wurden zum 01.01.2025 angepasst, entsprechend der für die Kurtaxeabwicklung und Gästekartenausstellung benötigten Daten. Nicht mehr benötigte Pflichtfelder wurden in optionale Pflichtfelder umgewandelt. Sie als Gastgeber können dadurch in den gewohnten Oberflächen arbeiten sowie Gästekarten erstellen und für etwaige ausländische Gäste ihrer vollumfänglichen Meldepflicht nachkommen.
       
    • Druckoptionen
      Seit dem 01.01.2025 besteht in AVS die Möglichkeit, den Meldescheinausdruck bei Bedarf zu unterdrücken. Die Wahl der Druckoption wird dabei in die Hände der Gastgeber gelegt. Folgende Optionen werden zur Verfügung stehen: 
      • Meldeschein mitdrucken
      • Gästekarten drucken
         
    • Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen
      Die notwendigen Anpassungen der Datenschutzbestimmungen wurden vorgenommen. Dies betrifft das AVS Modul PreCheck-In sowie Anpassungen auf dem Gästekartenvordruck im Bereich Speicherdauer der Daten bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer.
  • Aufgrund der aktualisierten Kurtaxesatzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen wurden in AVS die Pflichtfelder angepasst. Die Pflichtfelder entsprechend unserer Satzung sind:

    • Anreise, Abreise
    • Kategorie
    • Name, Vorname
    • Anschrift
    • Herkunftsland (neu)
    • Staatsangehörigkeit (neu)
    • Geburtsdatum (neu)

    Eine weitere Anpassung ist die Auswahlmöglichkeit beim Ausdruck. Nach dem Speichern des angelegten Meldescheines haben Sie die Wahlmöglichkeit, ob Sie den Meldeschein mitdrucken möchten oder nur die Gästekarten (siehe Bild oben).

    Bitte beachten Sie: Bei ausländischen Staatsbürgern besteht weiterhin die besondere Meldepflicht, hier muss ein Meldeschein ausgedruckt und unterschrieben werden (Bundesmeldegesetz).

    Bei deutschen Staatsbürgern entfällt die Pflicht, den Meldeschein auszudrucken. Ein Ausdruck der Gästekarten ist ausreichend.

    Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit der digitalen Gästekarte (DigiCard to go). Damit entfällt der Ausdruck für deutsche Staatsbürger komplett. Sie wissen nicht, wie es geht? Das Videotutorial hilft: www.youtube.com

     

    • Die Meldepflicht an das Landesamt für Statistik ist weiterhin gemäß dem Beherbergungsstatistikgesetz im bekannten Umfang zu bedienen (gilt für alle Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten).
    • Die Verpflichtung zur Anmeldung aller Gäste über das Meldesystem der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (AVS) besteht weiterhin.

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