Kurtaxe 

Uhldingen-Mühlhofen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Finanzierung touristischer Einrichtungen wird ganzjährig eine Kurtaxe erhoben, diese ist zweckgebunden und ist von jedem Gast zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

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Als Übernachtungsgast der Seeferiengemeinde profitieren Sie mit Ihrer Gästekarte- der Echt Bodensee Card - von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen bei mehr als 200 Leistungspartnern rund um den See. Und das Beste: freie Fahrt mit Bus &Bahn im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo), inkl. Stadtbusse, Regionalbusse und Regionalzüge  während Ihrer Aufenthaltsdauer. Ihre Gästekarte erhalten Sie bei Ihrer Anreise von Ihrem Gastgeber. 

Die Kurtaxe im Überblick:

Nebensaison (01. November bis 31. März):
Personen  (ab 15 Jahre)1.30 Euro pro Person und Tag*
Hauptsaison (01. April bis 31. Oktober):
Personen  (ab 15 Jahre)3.30 Euro pro Person und Tag*

* Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet. 

Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:

  • Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Schwerbehinderte Personen mit  einem Grad der Behinderung (GdB) von 80% - Eine Ausweiskopie muss dem ausgefüllten Meldeschein beigefügt werden. Dies gilt auch für die Begleitperson, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
  • Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. (Auch Geschäftsreisende)
  • Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen.
  • Jugendzeltlager und zeitweilig belegte Einrichtungen der öffentlichen oder öffentlich anerkannten Träger der Jugendarbeit werden von der Kurtaxe befreit.

Stand: 27.10.2022, Änderungen vorbehalten